Wiederholte Überschreitungen der Einleitwerte in die Saale durch Weißenfelser Kläranlage - Umlage der Kosten des neuerlichen Abwasserstrafenbescheides in beträchtlicher Höhe auf Gemeinde und Bürger absehbar - Bürgerinitiative Pro Weißenfels vermutet Zusammenhang mit erneuter Erhöhung der Schlachtabwässereinleitung durch die Firma Tönnies ab 01.01.2010 

 

Bei 4 behördlichen Kontrollen in den ersten fünf Monaten des Jahres 2010 wurden Unregelmäßigkeiten bzw. erhebliche Überschreitungen der Einleitwerte durch die Kläranlage des Zweckverbandes für Abwasserentsorgung Weissenfels (ZAW) festgestellt. Das ergaben Messprotokolle, welche der Bürgerinitiative Pro Weißenfels auf Anfrage bei der verantwortlichen Wasserbehörde des Burgenlandkreises am 01.07.2010 zugestellt wurden. Noch in der Verbandsversammlung am 22.07.2010 wurde dies bei einer Bürgeranfrage bewusst verschwiegen.

Besonders schwer wiegt auch, dass diese Anlage nun über Jahre, wiederholt und durch Fehlmanagement nicht in der Lage ist, die gesetzlich vorgegebenen Einleitwertgrenzen gesichert einzuhalten und dass Überschreitungen einzelner Überwachungswerte von weit mehr als 100% festgestellt wurden. Gerade die erheblichen Überschreitungen insbesondere der Parameter Ammonium-Stickstoff und Gesamter gebundener Stickstoff lassen Zusammenhänge mit der letzten umstrittenen Entscheidung zur Erhöhung der täglich abzunehmenden Schlachtabwasserfrachten vom 08. Dezember 2009 von 2.100 m³ auf 2.500 m³ vermuten, da diese stark organisch belastet sind, als besonders stickstoffhaltig gelten und erhöhte Ammonium-Konzentrationen aufweisen.

Sollten die festgestellten Überschreitungen analog zu den Jahren 2006/2007 wieder keinem konkreten Verursacher zugeordnet werden können, werden bis zu mehrere hunderttausend Euro aus den weiteren Abwasserabgabenbescheid der oberen Wasserbehörde auf die angeschlossenen Gemeinden und damit auf die Bürger umgelegt. Die Bürgerinitiative warnt vor dieser Konsequenz und fordert eine umfängliche Ursachenforschung beim ZAW. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass ausreichende, durch den Ausbau der Kläranlage 2001 nochmals neu geschaffene Verarbeitungsreserven durch mehrere, zuletzt rechtlich angegriffene Schlachtkapazitätserhöhungen des Privatkonzerns Tönnies aufgebraucht wurden. Bei der im anhängigen Klageverfahren von BI und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Land Sachsen-Anhalt angestrebten Rückführung auf eine Schlachtmenge von ca. 8.500 Schweinen am Tag (ca. 1.700 m3/d Schlachtabwasser) wären, wie 2001 vorgesehen, ausreichende Kapazitäten für Bedarfsmengen auch anderer Gewerbeentwicklungen vorhanden. Die Bürgerinitiative und der BUND teilen die Auffassung der Genehmigungsbehörde, welche die kostspielige Erweiterung der Kläranlage von derzeit 100.000 auf 325.000 Einwohnergleichwerte in der Schlammbehandlung ganz überwiegend zur abwassertechnischen Umsetzung von 20.000 Schweineschlachtungen pro Tag bereits bauplanungsrechtlich als unzulässig bewertet hat.

  

Zurück