Landesverwaltungsamt Halle bestätigt, dass der weitere Ausbau der Kläranlage Weißenfels auf 325.000 Einwohnergleichwerte aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig ist

 

Ungeachtet eines steten Bevölkerungsrückganges in der Stadt Weißenfels und der angrenzenden Gemeinden sowie des hohen Verschuldungsgrades des Zweckverbandes für Abwasserentsorgung Weißenfels (ZAW) mit weit über 32 Millionen Euro, führte dieser das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben der Erweiterung der Kläranlage Weißenfels auf der Gemarkung der Nachbargemeinde Burgwerben fort. Das Vorhaben dient nach hiesiger Ansicht ganz vorwiegend dazu, der Firma Tönnies die höchst umstrittene Erweiterung der Schlacht- und Verarbeitungskapazitäten in Weißenfels zu ermöglichen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen im Januar 2010 hatten zahlreiche Anwohner, die Bürgerinitiative Pro Weißenfels sowie der BUND Sachsen-Anhalt fristgerecht Widerspruch und Einwendungen gegen dieses unverantwortliche Vorhaben erhoben.

Auf Nachfrage des BUND Sachsen-Anhalt beim zuständigen Referat Abwasser des Landesverwaltungsamtes Halle zum aktuellen Bearbeitungsstand wurde im Schreiben vom 09.Juli 2010 nun mitgeteilt, dass das Vorhaben bereits aus bauplanungsrechtlicher Sicht nicht zulässig ist (Anlage).

Die Bürgerinitiative Pro Weißenfels und der BUND Sachsen-Anhalt werten dies als großen Erfolg und sehen sich in ihren Auffassungen und Argumenten bestätigt, dass der erneute, mindestens 13 Millionen Euro teure Ausbau der Kläranlage von derzeit 100.000 auf 325.000 Einwohnergleichwerte zum überwiegenden Nutzen der Firma Tönnies weder „vernünftiger Weise geboten“, zulässig, standortgerecht noch umweltverträglich ist.

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