Landesbehörde schweigt seit über 2 Monaten zum belegten rechtswidrigen Anlagenbetrieb bei Tönnies in Weißenfels – Selbst Bundestagsabgeordnete erhalten keine Antworten – Bürgerinitiative legt Dienstaufsichtsbeschwerde beim Ministerpräsidenten Böhmer ein 

Obwohl das zuständige Landesverwaltungsamt Halle (LVA) bereits am 13.12.2008 einräumen musste, dass es

  1. beim Schlachthof Weißenfels wieder zu Überschreitungen der Schlachtkapazität kommt und
  2. die Firma Tönnies seit Erteilung der letzten Änderungsgenehmigung vom 27.05.2008 die Schlachtkapazität ungerechtfertigt erhöht hat, ohne dass die nach § 12 BImSchG zur Sicherstellung der Genehmigungsvoraussetzungen festgelegten Auflagen insbesondere hinsichtlich Lärm- und Geruchsimmissionen vollständig umgesetzt wurden, gibt es vom LVA keinerlei weitere Informationen.

Nach damaliger Aussage der Behörde werde eine Teilstilllegung des Betriebes erwogen. Trotz mehrfacher Nachfragen gibt es seit nunmehr 2 Monaten bezüglich des offensichtlich rechtswidrigen Betriebes von Tönnies am Standort Weißenfels keine Auskunft seitens dieser Überwachungsbehörde. Weder Bürger, deren Rechtsbeistand, noch die Bundestagsabgeordnete Undine Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) erhielten auf Anfrage bis heute Auskunft über die zugesagten Prüfergebnisse und Entscheidungen.

Ein Telefonat des Rechtsanwaltes der Bürgerinitiative Herr Philipp Heinz mit dem LVA vom 23. Januar 2009 hat ergeben, dass offenbar gegenüber dem Schlachthofbetreiber noch immer nicht eingeschritten wurde. Auch verweigerte der Mitarbeiter unter diffusem Hinweis auf Gespräche in der 5. Kalenderwoche jedwede weitere Auskunft. Seitdem herrscht weiter Schweigen seitens des LVA.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass damit der rechtswidrige Betrieb trotz Kenntnis offensichtlich noch geduldet wird und ein notwendiges Einschreiten ausbleibt. Wir fordern gemäß § 20 Abs. 1 BImSchG den rechtswidrigen Betrieb sofort zu unterbinden, die Einhaltung aller Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid vom 27.05.2008 durchzusetzen und auch wegen der Unzuverlässigkeit des Betreibers (§20 Abs. 3 BImSchG) tätig zu werden.

Die Bürgerinitiative reichte diesbezüglich eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts über die Untätigkeit des Landesverwaltungsamtes Halle ein. Darin wird auch kritisiert, dass Anzeigen wegen unzumutbaren Schlachthofimmissionen (Lärm, Gestank) durch die betroffene Nachbarschaft ohne erkennbare Konsequenzen seitens des LVA bleiben und mittlerweile selbst Eingangsbestätigungen ausbleiben. Die Kritiker der Schlachthoferweiterung auf 20.000 Schweine am Tag fordern umgehende Konsequenzen gegenüber dem Unternehmen Tönnies wie auch innerhalb der verantwortlichen Behörde.

 

             Eine der zahlreichen Tiertranporter, welche täglich am Reinen Wohngebiet vorbeifahren, Aufnahme 07.01.2009, Außentemperatur -16 °C (!)

 

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