Teilweise rechtswidriger Anlagenbetrieb bei Tönnies - Landesbehörde erwägt Teilstilllegung - Erneute Schlachtkapazitätsüberschreitungen bestätigt - BUND Sachsen-Anhalt erstattet Strafanzeige   

 

Die Fleischwerk Weißenfels GmbH plant im Stadtgebiet Weißenfels trotz zahlreicher entgegenstehender Fakten die Aufstockung der Schlachtkapazität auf 20.000 Schweine am Tag. Diesbezüglich hatte das Landesverwaltungsamt Halle am 27. Mai 2008 einen überraschenden Bescheid nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilt, gegen den umgehend Klage beim Verwaltungsgericht Halle eingereicht wurde. Unabhängig vom Ausgang des Rechtsverfahrens bleibt der Bescheid aber an zahlreiche Auflagen und Nebenbestimmungen gebunden, ohne deren vollständige Umsetzung eine Kapazitätserhöhung rechtlich unzulässig ist. Zu diesen Auflagen gehören u. a. der Einbau einer Biotropffilteranlage, Schallschutzmaßnahmen zur Senkung der Lärmbelastung im Bestand um 10dB oder die Errichtung einer Schlachttierwartehalle mit umhausten Entladerampen, welche nach dem Bescheid für eine Immissionsreduzierung sorgen sollen.

 

Obwohl diese Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum heutigen Tag weder vollständig umgesetzt noch baulich errichtet sind, steigerte Tönnies seine Schlachtung offenbar sofort mit Zustellung des Bescheides von 8.600 auf etwa 12.000 Schweine (1.375 t Lebendgewicht) pro Tag. Dies bestätigte der zuständige Mitarbeiter vom Landesverwaltungsamt Halle in einem Telefonat mit dem Rechtsanwalt der Bürgerinitiative am 17.12.08. Bestätigt wurden zudem 12 noch weitergehende Überschreitungen über die 1.375 t Lebendgewicht hinaus seit Mai diesen Jahres. Bis zur vollständigen Umsetzung aller Auflagen und Nebenbestimmungen gilt dagegen nach wie vor die im Genehmigungsbescheid vom 09.09.2004 festgelegte Obergrenze von 1.000 t  Lebendgewicht, was etwa 8.600 Schweinen am Tag entspricht.

 

Der BUND sowie die Bürgerinitiative Pro Weißenfels verlangen von der Behörde umgehend alle verwaltungsrechtlichen Mittel zu nutzen, um sicher zu stellen, das diese Grenze eingehalten wird, vergangene Überschreitungen geahndet werden sowie den Betrieb still zu legen, so lange Tönnies nicht in der Lage ist, ein plausibles Konzept vorzulegen, welches zukünftige Überschreitungen sicher verhindert.

 

Erst auf Anzeigen der Bürger sowie nun erfolgter Prüfung der Sachverhalte erwägt die Landesbehörde derzeit eine Teilstilllegung auf Grundlage des §20 Abs. 2 BImSchG zu erlassen.

 

Für BUND und Bürgerinitiative bestätigen derlei wiederholte Überschreitungen die offenbare Unzuverlässigkeit dieses Unternehmens. Der BUND wird daher erneut Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Naumburg erstatten. Ein erst im Dezember von Tönnies vorgelegtes Gutachten, welches angeblich nachweisen soll, dass es wegen der zwischenzeitlich erfolgten Erhöhung der Kapazität nicht zu negativen Folgen für die Anwohner kommt, ersetzt nicht die verfahrensrechtlich versäumten Schritte und zeigt erneut, dass das zum Genehmigungsverfahren eingereichte Immissionsschutzkonzept offenbar nun schon wieder nachgebessert wird.

 

Dies unterstreicht die Auffassung der Kritiker, dass eine derartige Erweiterung an diesem sensiblen Standort rechtlich nicht realisierbar ist. Eine vollständige Ausnutzung der beantragten 20.000 Schweine pro Tag könnte sowieso überhaupt erst dann erfolgen, wenn die kommunale Kläranlage im Landschaftsschutz- und Überschwemmungsgebiet der Saale zum Nutzen von Tönnies erweitert würde. Ein positiver Ausgang des angelaufenen Planfeststellungsverfahrens mit geplanten Kosten von ca. 13 (!) Millionen Euro bleibt aber allein schon aufgrund der Standortsensibilität und Raumunverträglichkeit höchst unsicher.

 

 

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