Erneut Genehmigungsüberschreitungen von Tönnies bestätigt, vor Ausgang des Erweiterungsverfahren nach BImSchG beantragt Tönnies weiteres Kühlhaus auf dem Dach der geplanten Schlachttierhalle 

 

Nach Aussage des Landesverwaltungsamtes Halle hat die Fleischwerk Weißenfels GmbH trotz behördlicher Auflagen wiederum an mehreren Tagen im Dezember 2007 und Januar 2008 die Tagesschlachtleistungen überschritten. Die Bürger betrachten dieses erneute ordnungswidrige Verhalten des Unternehmens Tönnies als rücksichtslos und unverantwortlich gegenüber Wohnnachbarn, Stadt und Umwelt. Es unterstreicht, dass man sich auf die Zusagen dieser Firma nicht verlassen kann! Wir fordern eine konsequente Reaktion der zuständigen Überwachungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt Halle (LVA).

 

Darüber hinaus besteht weiter der Verdacht des Betreibens der Schlachtanlage am Sonntag ohne Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durch die Fleischwerk Weißenfels GmbH von Tönnies. Da das zuständige LVA Halle offensichtlich seit 2 Jahren nicht in der Lage ist, auf der Grundlage von Originaldokumenten, sprich aus der Antragstellung in Verbindung mit den entsprechenden Bescheiden, nachzuweisen, dass tatsächlich bisher eine Genehmigung für die Schlachtung am Sonntag vorliegt, hätte die Behörde die Konsequenz zu ziehen, und umgehend mittels einer entsprechenden Unterlassungsverfügung die Sonntagsschlachtung zu unterbinden. Diesbezüglich laufen auf Initiative des BUND Sachsen-Anhalt auch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen.

 

Die beantragte Kapazitätserhöhung von Tönnies zur Schlachtung von 20.000 Schweinen pro Tag konnte aufgrund der zahlreichen fachlichen Einwendungen bisher nicht genehmigt werden. Der im laufenden BImSch-Verfahren unternommene Versuch von Tönnies, seine Betriebseinheiten voneinander zu trennen, um somit nicht alle Anlagenteile genehmigen lassen zu müssen, wird rechtlich nicht zu halten sein. Nicht nur die Anlage selbst und diejenigen Verfahrensschritte, die zum Betrieb notwendig sind, unterliegen der Genehmigungspflicht, sondern auch alle Nebeneinrichtungen, die mit den Anlagenteilen und Verfahrensschritten in einem räumlichen und betriebstechnischen Zusammenhang stehen. Dies ist in Weißenfels ganz offensichtlich der Fall, da Tönnies den Betrieb grundsätzlich so abgestellt hat, dass es sowohl baulich wie auch funktional nahtlos von einem in den anderen Bereich übergeht, die Gebäude ein Ganzes darstellen und sie sich auf dem selben Betriebsgrundstück befinden.

 

Obwohl Tönnies Ende Oktober 2007 weitere Anlagenteile als derzeit noch gar nicht absehbare „Betriebsvisionen“ beschrieb, beantragte Tönnies Anfang März 2008 vor Ablauf des BImSch-Verfahrens ein weiteres 54 x 60 m großes Kühlhaus auf dem Dach der noch ungenehmigten Schlachttierwartehalle in Richtung betroffener Wohnbebauungen! Dies wird erhebliche Auswirkungen auf das laufende Verfahren haben, da die engste Verflechtung der Baulichkeiten und Störquellen den Tatbestand einer Anlage nach europäischer Definition bestätigt und sämtliche bisherige Gutachten in Frage gestellt sind. Obgleich die Bürger die Firma Tönnies mehrfach um Ehrlichkeit und Fairness im Verfahren gebeten hatten, auch um zu wissen, was noch auf sie zukommen soll, zeigt dieser neuerliche Bauantrag, dass man diesem Unternehmen nicht glauben kann. Die Bürgerinitiative appelliert daher an Politik und Behörden, Tönnies endlich Ausbreitungseinschränkungen abzuverlangen und zum Schutze von Bürger, Stadt und Umwelt den geplanten Schlachthofausbau in Weißenfels eine klare Absage zu erteilen.

 

(Stand 24.04.2008)

 

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