Überraschender Genehmigungsbescheid der Behörde mit erheblichen Einschränkungen und Auflagen

Die Fleischwerk Tönnies GmbH plant in der Barockstadt Weißenfels eine Kapazitätserhöhung der Schlachtleistung von derzeit 8.600 auf über 20.000 Schweine pro Tag. Gegen diese Planung wurden über 160 Einwendungen betroffener Bürger, der Nachbargemeinde Burgwerben  sowie der anerkannten Umweltverbänden BUND und NABU vorgebracht und erörtert. Trotz Zusage des prüfenden Landesverwaltungsamtes Halle (LVA) an die Einwender, dass es zu keinem Genehmigungsentscheid kommen würde, wenn nicht die abwasserrechtliche Seite im Rahmen des parallel durchzuführenden Planfeststellungsverfahren zur Kläranlagenerweiterung gesichert geklärt wäre, wurde am 27. Mai 2008 ein Genehmigungsbescheid mit zahlreichen Nebenbestimmungen und Auflagen erteilt. Offensichtlich folgte die Behörde einem Eilantrag der Firma Tönnies vom 15.05.2008, indem dieser seine privatwirtschaftliche Kapazitätsaufstockung auch noch im öffentlichen Interesse wähnt.

 

Die Bürgerinitiative wertet es dennoch als großen Erfolg, dass dem Konzern Tönnies-Fleisch vorerst nur bei Erfüllung aller Auflagen und Nebenbestimmungen eine geringfügige Kapazitätserweiterung auf 12.000 Schweine erlaubt wurde und es höchst unsicher ist, ob die Endkapazitäten von 20.000 Schweinen jemals am Standort ausnutzbar sind. Nach Kenntnisnahme des Genehmigungsbescheides stellte die Bürgerinitiative fest, dass das vorgelegte Lärmkonzept so nicht nachvollziehbar ist.

 

Als  Erfolg werten die Bürger, dass wesentliche Positionen der Bürgerinitiative von der Landesbehörde anerkannt werden mussten. So wurde das im Norden angrenzende Wohngebiet als faktisch reines Wohngebiet in seiner hohen Schutzwürdigkeit entgegen den Behauptungen von Stadt und Unternehmen bestätigt. Weiterhin wurde von der Behörde anerkannt, dass auch der anlagenbezogenen Verkehrslärm durch massiven LKW Verkehr im 500 m Radius des Schlachthofes bei den Schalluntersuchungen zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus ist die Firma umgehend verpflichtet, die Schallleistung seiner Technik im Bestand jeweils um 10 Dezibel zu mindern

 

Die Bürgerinitiative wird nun Einsicht in die ergänzenden Unterlagen nehmen, welche man entgegen jeglicher Versprechungen des LVA auch auf ausdrückliche mündliche und schriftliche Aufforderung nicht erhalten hatte. Bei den betroffenen Bürgern verfestigt sich der Eindruck, dass dem LVA offensichtlich nicht daran gelegen war, die geforderte notwendige Transparenz im Verfahren für alle Beteiligten jederzeit zu sichern, um so wieder Vertrauen bei den Bürgern in die Arbeit der Behörde aufzubauen. Derzeit prüfen Umweltverbände und Bürger ob Rechtsbehelfe - also Klage - beim Verwaltungsgericht in Halle gegen den Bescheid in seiner Gesamtheit oder Teile desselben erhoben wird. Aufgrund der Fülle der dieser Planung entgegenstehenden Sach- und Fachargumente bleibt es Auffassung der Bürgerinitiative, dass von einer Umwelt- und Raumverträglichkeit des Vorhabens weiterhin nicht auszugehen ist.

 

(Stand 11.06.2008)

 

 

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