Am 17.07.2007 wurde in der Mitteldeutschen Zeitung das Bundesimmissionschutz-Verfahren durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ref. 402 Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung öffentlich bekannt gegeben. Der Antrag vom Fleischwerk Tönnies beinhaltet eine Erhöhung der Schlachtkapazität von 1.000 t/d auf 2.300 t/ d. Die Schlachtfabrik mit 20.000 Schweinen/ Tag soll bereits im Jahr 2008 in Betrieb genommen werden! Nach 16 Jahren sukzessiver Erweiterung auf die heutige Schlachtgröße wird das Verfahren zur Kapazitätsaufstockung erstmalig mit Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Diesbezüglich fanden am 11., 15. und 22. Oktober Erörterungstage statt, an denen die Einwendungen, inklusive die der Bürgerinitiative, gemeinsam mit der Antragstellerin, dem zuständigen Landesverwaltungsamt Halle sowie den verantwortlichen Behörden behandelt worden. Neben Rechtsanwalt Philipp Heinz aus Berlin wurde die Bürgerinitiative von Oliver Wendenkampf, Landesgeschäftsführer BUND Sachsen-Anhalt, unterstützt.

 

Die Bürgerinitive zieht ein Resümee:

 

Die Bürgerinitiative lehnt es ab, dass sich das Leben und Wohnen ausschließlich an Grenzwerten definiert. Die Fülle der dieser Planung entgegenstehenden Sach- und Fachargumente bestätigen die Auffassung der Bürgerinitiative, dass von einer Umwelt- und Raumverträglichkeit des Vorhabens nicht auszugehen ist und daher eine Genehmigung nicht erteilt werden darf!

 

Zusammenfassend konnte im Zuge der drei Erörterungstage folgendes festgestellt werden: 

 

  1. Nach wie vor konnte der Bürgerinitiative eine rechtskräftige Genehmigung nach BImSchG zur Schlachtung an Sonntagen nicht vorgelegt werden. Dieser Aspekt  blieb von Seiten des Landesverwaltungsamtes Halle unbeantwortet, obwohl die Behörde seit Monaten darüber Kenntnis hat.

  1. Ein positiver Bescheid zur Aufstockung der Schlachtkapazität auf 20.000 Schweine / Tag erfolgt durch die Landesverwaltung Halle nicht, so lange die abwasserrechtliche Seite ungeklärt ist. Die Abwasserentsorgung von 4.000 m³ / Tag erfordert hierbei einen Ausbau der städtischen Kläranlage, welche sich im sensiblen Überschwemmungsgebiet sowie im Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ befindet. Der positive Ausgang des separaten Planfeststellungsverfahrens ist unwahrscheinlich. Das Hochwasserschutzgesetz vom 10.05.2005 als neues wasserrechtliches Instrument des Bundes ist für alle Länder verbindlich und untersagt jeglichen Aus- bzw. Neubau in Überschwemmungsgebieten. Zentrale Bedeutung hat das grundsätzliche bundesrechtliche Verbot der Ausweisung neuer Baugebiete in § 31b Abs. 4 Satz 1 und 2 WHG.

  1. Hinsichtlich der zu erwartenden Geruchsimmissionen kann konstatiert werden, dass das Landesverwaltungsamt Halle über eine neue Geruchsbegehung von unbeteiligten Probanden nachdenken möchte. Eine solche Probandenbeprobung sollte zumindest über einen Zeitraum von 6 Monaten erfolgen. Selbst in der nach unserer Ansicht unzureichenden Geruchsprognose des Parteigutachters der Firma Tönnies werden die Richtwerte der Geruchsimmissionsrichtlinie in der Schlachthofumgebung überschritten. Ebenfalls wurde von der Bürgerinitiative herausgearbeitet, dass die wichtigen Belange der Geruchsintensität und des besonderen Belästigungsgrades der Schlachthofgerüche unberücksichtigt blieben.

  1. Bezüglich der Lärmproblematik konnte die Bürgerinitiative nachweisen, dass der Parteigutachter von Tönnies die anlagenbezogenen Verkehrslärmemissionen nicht mit einbezogen hat. Auch ließ der Gutachter weitestgehend offen, wann er welche Lärmquellen gemessen hat und ob seine Eingangswerte die tatsächliche Situation am Standort widerspiegeln. Die Bürgerbewegung verlangt daher vom Landesverwaltungsamt ein neues objektives Schallgutachten erstellen zu lassen, welches die Vielzahl der aufgezeigten Mängel ausschließt und eine summierte Betrachtung der zu erwartenden Lärmbelastung vornimmt.

  1. Bezüglich des enormen zukünftigen Trinkwasserbedarfs von 4 Millionen Litern pro Tag für die Schlachtfabrik konnte die Wasserbehörde des Burgenlandkreises nicht nachweisen, dass dieses Trinkwasser vollumfänglich und umweltverträglich bereitgestellt werden kann.

  1. Bei der vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung bezogen sich die Planer von Tönnies überwiegend auf den von der Bürgerinitiative bereits als unzureichend und unvollständig bewerteten Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 31 der Stadt Weißenfels. Darin bestehen besonders hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Arten- und Biotope, Wasser sowie Landschaftsbild erhebliche Defizite, deren umfängliche Nacharbeitung von der Bürgerinitiative mit Nachdruck gefordert wurde.

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